Der Begriff „Emission“ bedeutet den Austrag oder Ausstoß von Schadstoffen und anderen Störfaktoren in die Umwelt. Im Umweltrecht fallen darunter Austräge aus giftigen, gesundheitsschädlichen oder umweltgefährdenden chemischen Stoffen. Häufige Beispiele sind gas- oder feinstaubförmige Schadstoffemissionen (aus Autos und Flugzeugen), flüssige Emissionen (aus Altlasten und Fabriken), staubförmige Emissionen (von Halden), Straßenlärm, und Lichtverschmutzung.