Widmung
Im Kontext der Landschaftsplanung bezeichnet der Begriff „Widmung“ den Verwaltungsakt, durch den etwas zur öffentlichen Benutzung freigegeben und dem öffentlichen Recht unterstellt wird.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle eingereichten grünen Projekte. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um diese inspirierenden Initiativen kennenzulernen, und unterstützen Sie Ihre Favoriten durch Ihre Stimme!
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